SCHUFA-Auskunft kostenlos: Datenkopie anfordern, Score lesen, falsche Einträge löschen lassen
November 2, 2026
Du willst eine Wohnung mieten, einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit aufnehmen, und plötzlich geht es um deine SCHUFA. Was dort über dich steht, kannst du jederzeit nachsehen. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, und falsche Einträge musst du nicht hinnehmen. Hier erfährst du, wie du die Auskunft anforderst, wie du den neuen Score liest, wie du Fehler korrigieren lässt und wann Einträge von selbst verschwinden.
Dein Recht auf die kostenlose Datenkopie
Art. 15 DSGVO gibt dir das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über dich verarbeitet, woher sie stammen und an wen sie gegangen sind. Eine Kopie muss die SCHUFA dir unentgeltlich geben, für jede weitere darf sie ein angemessenes Entgelt verlangen. Laut Verbraucherzentrale bekommst du aber in jedem Fall einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie, und ebenso nach jeder Korrektur deiner Daten.
In der Datenkopie stehen nach Angaben der SCHUFA:
- alle zu dir gespeicherten Daten, etwa Name, Anschriften, Konten, Kredite und Verträge
- woher die Daten stammen
- an wen in den letzten 12 Monaten Daten übermittelt wurden
- welche Scores in den letzten 12 Monaten an Unternehmen gingen
- dein aktueller SCHUFA-Score, der einmal pro Quartal neu berechnet wird
So forderst du die Auskunft an
Am einfachsten bestellst du die Datenkopie über das Formular auf meineschufa.de. Sie kommt per Post, laut SCHUFA in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Nach Art. 12 DSGVO muss die Antwort grundsätzlich innerhalb eines Monats kommen.
Alternativ legst du einen kostenlosen SCHUFA-Account an, den du auch über die SCHUFA-App nutzen kannst. Dort siehst du deine Daten digital, dazu den Score mit einem Erklärtool. Zur Anmeldung nutzt du die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder Aufenthaltstitels, oder du lässt dir einen PIN-Brief schicken.
Zwei Fallen solltest du kennen. Auf meineschufa.de gibt es neben der kostenlosen Datenkopie auch kostenpflichtige Produkte, zum Beispiel die SCHUFA-BonitätsAuskunft, die du einem Vermieter vorlegen kannst. Für dein Auskunftsrecht brauchst du sie nicht. Außerdem verlangen manche Drittanbieter Servicegebühren dafür, die Gratiskopie für dich zu bestellen. Die SCHUFA schreibt dazu, dass sie mit solchen Seiten nichts zu tun hat und die Datenkopie selbst kostenlos ist.
Den neuen SCHUFA-Score lesen
Seit dem 17. März 2026 gibt es einen neuen SCHUFA-Score zwischen 100 und 999 Punkten. Er setzt sich aus 12 Kriterien zusammen, deren Punkte einfach addiert werden, zum Beispiel Zahlungsstörungen, das Alter deines ältesten Bankvertrags, das Alter deiner aktuellen Adresse und die Zahl der Anfragen in den letzten 12 Monaten. Die SCHUFA ordnet die Werte in Klassen ein:
- Hervorragend: 776 bis 999 Punkte
- Gut: 709 bis 775 Punkte
- Akzeptabel: 642 bis 708 Punkte
- Ausreichend: 100 bis 641 Punkte
- Ungenügend: kein Score, weil offene Zahlungsstörungen oder Einträge aus Schuldner- oder Insolvenzregister vorliegen
Wichtig: Die SCHUFA entscheidet nicht über deinen Vertrag. Das machen Bank, Vermieter oder Händler nach eigenen Regeln. Unternehmen haben außerdem bis Ende 2028 Zeit, auf den neuen Score umzustellen. Ein Wert, den ein Unternehmen über dich abgefragt hat, kann deshalb noch aus einem älteren Verfahren stammen. Welche Scores übermittelt wurden, zeigt dir die Datenkopie.
Worauf du beim Prüfen achtest
Die Verbraucherzentrale rät, die Datenkopie genau durchzugehen, denn Fehler kommen vor. Prüfe vor allem:
- Name, Geburtsdatum und Anschriften. Nach einem Umzug lohnt der Blick, ob die neue Adresse stimmt, denn ihr Alter zählt für den Score. Mehr zur Ummeldung findest du in unserem Beitrag Wohnsitz anmelden.
- Konten, Kreditkarten und Kredite: Sind sie wirklich deine, und sind beendete Verträge als beendet vermerkt?
- Zahlungsstörungen: Ist die Forderung echt, und ist eine bezahlte Forderung als erledigt markiert?
- Anfragen: Erkennst du die Unternehmen wieder?
Ein Negativeintrag kann auch von einem Vertrag stammen, den du längst für gekündigt hieltst, denn auch Mobilfunk- und Energieanbieter melden an die SCHUFA. Wie du sauber kündigst, steht in Vertrag kündigen: Fristen, Kündigungsbutton und Textform.
Falsche Einträge berichtigen oder löschen lassen
Nach Art. 16 DSGVO kannst du verlangen, dass unrichtige Daten unverzüglich berichtigt werden. Art. 17 DSGVO gibt dir ein Recht auf Löschung, etwa wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder nicht mehr nötig sind. Bestreitest du die Richtigkeit, kannst du nach Art. 18 DSGVO verlangen, dass die Verarbeitung für die Dauer der Prüfung eingeschränkt wird. Die Verbraucherzentrale beschreibt das so: Während die SCHUFA prüft, muss sie den Eintrag sperren und darf ihn nicht an Unternehmen übermitteln.
So gehst du vor:
- Melde den Fehler der SCHUFA, zum Beispiel im SCHUFA-Account über das Hilfeportal. Dort kannst du Belege hochladen, und die SCHUFA klärt den Fall mit dem meldenden Unternehmen.
- Schreib zusätzlich dem Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat, und fordere es auf, seine Meldung zu korrigieren.
- Leg Belege bei, etwa Zahlungsnachweis, Kündigungsbestätigung oder den Schriftverkehr.
- Fordere nach der Korrektur eine neue Datenkopie an und prüfe, ob alles stimmt.
Wenn nichts passiert: Ombudsfrau und Datenschutzbehörde
Die SCHUFA-Ombudsfrau ist eine kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle. Du kannst sie einschalten, wenn du dich vorher an die SCHUFA gewandt hast, die Sache nicht vor Gericht liegt und keine andere Schlichtungsstelle damit befasst ist.
Außerdem hast du nach Art. 77 DSGVO das Recht, dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für die SCHUFA mit Sitz in Wiesbaden ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Die Behörde empfiehlt, zuerst deine Rechte bei der SCHUFA geltend zu machen und ihr einen Monat Zeit zu geben. Leg der Beschwerde die Datenkopie und deinen Schriftverkehr bei.
Wann Einträge gelöscht werden
Korrekte Einträge bleiben eine bestimmte Zeit gespeichert und werden dann automatisch gelöscht. Laut SCHUFA gilt unter anderem:
- Anfragen: nach 12 Monaten
- Kredite ohne Probleme: drei Jahre nach dem Ende
- Girokonten und Kreditkarten: sobald das Ende gemeldet ist
- bezahlte Zahlungsstörungen: grundsätzlich drei Jahre nach dem Ausgleich
- Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis: nach drei Jahren, früher mit Nachweis der Löschung dort
- Restschuldbefreiung: sechs Monate nach der Erteilung
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine kürzere Frist, die 100-Tage-Regel. Eine bezahlte Forderung wird schon nach 18 Monaten gelöscht, wenn du sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die SCHUFA beglichen hast, bis dahin keine weiteren Negativdaten gemeldet wurden und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Laut SCHUFA passiert das automatisch, du musst nichts beantragen. Sonst bleibt es bei drei Jahren.
Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 entschieden, dass gemeldete Zahlungsstörungen nicht sofort nach dem Bezahlen gelöscht werden müssen. Die Regel mit drei Jahren und der Verkürzung auf 18 Monate hält er grundsätzlich für angemessen. Du musst aber besondere Umstände vorbringen können. In seltenen Härtefällen kann dann eine noch kürzere Speicherung angemessen sein (Urteil vom 18. Dezember 2025, I ZR 97/25).
Unterlagen aufheben und Fristen im Blick behalten
Bei einem Streit mit der SCHUFA zählen Belege: die Datenkopie, Zahlungsnachweise, Kündigungsbestätigungen und Antwortschreiben. In Notenz legst du diese Briefe und Dokumente für deinen Haushalt an einem Ort ab. Fotografierst du ein Schreiben, liest Notenz ein Datum heraus und fragt nach, wenn es unsicher ist. Speichere zum Beispiel den Tag, an dem eine Löschfrist endet. Mit Guardian erinnert dich Notenz rechtzeitig daran. Wann, wählst du selbst: einen Tag, eine Woche oder bis zu sechs Monate vorher. Ist die Frist vorbei, forderst du eine neue Datenkopie an und prüfst, ob der Eintrag gelöscht ist. Die ersten drei Briefe liest Notenz kostenlos. Kostenlos starten.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: November 2026. Bei einem konkreten Streit helfen dir die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Deine SCHUFA-Unterlagen an einem Ort
Leg Datenkopie, Belege und Antwortschreiben in Notenz ab und lass dich mit Guardian an wichtige Termine erinnern.
Kostenlos starten →