Wohnsitz anmelden: Frist, Wohnungsgeberbestätigung und was danach kommt
Oktober 18, 2026
Neue Wohnung, Kartons überall, und irgendwo dazwischen eine Frist, die viele unterschätzen: die Anmeldung beim Bürgeramt. Sie ist schnell erledigt, wenn du weißt, was du brauchst. Und sie ist der Startpunkt für vieles danach, von der Steuer-ID bis zum Rundfunkbeitrag. Hier steht, wie die Anmeldung abläuft und was du danach erledigen solltest.
Die Frist: 14 Tage nach dem Einzug
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit der Vertragsunterschrift oder dem Mietbeginn. Das gilt für jeden Umzug, ob du aus dem Ausland kommst oder nur zwei Straßen weiter ziehst.
Zwei Ausnahmen gibt es: Bist du schon in Deutschland gemeldet und bleibst höchstens sechs Monate in der neuen Wohnung, musst du dich dort nicht anmelden. Wohnst du sonst im Ausland, liegt die Grenze bei drei Monaten (§ 27 BMG). Bleibst du länger, läuft ab dann die 14-Tage-Frist.
Ziehst du ins Ausland und gibst deine Wohnung in Deutschland auf, musst du dich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Ziehst du innerhalb Deutschlands um, reicht die Anmeldung am neuen Ort.
Was passiert, wenn du zu spät bist
Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen (§ 54 BMG). Wie viel tatsächlich fällig wird, legt die Behörde im Einzelfall fest. Darauf ankommen lassen solltest du es nicht.
Unangenehmer als das Bußgeld sind oft die Folgen im Alltag. Viele Banken und Arbeitgeber fragen nach der Meldebestätigung, und wer neu in Deutschland ist, bekommt die Steuer-ID erst nach der Anmeldung.
Die Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)
Für die Anmeldung brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung. Dein Vermieter, oder wer dir die Wohnung sonst überlässt, muss dir den Einzug innerhalb der zwei Wochen schriftlich bestätigen. Darin stehen:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers, und wenn er nicht Eigentümer ist, auch der Name des Eigentümers,
- das Einzugsdatum,
- die Anschrift der Wohnung,
- die Namen aller Personen, die einziehen und sich anmelden müssen.
Der Mietvertrag ersetzt die Bestätigung nicht. Wohnst du zur Untermiete, stellt dein Hauptmieter sie aus. Bekommst du die Bestätigung nicht rechtzeitig oder verweigert der Vermieter sie, sag der Meldebehörde sofort Bescheid. Auch der Vermieter riskiert ein Bußgeld, wenn er nicht oder zu spät bestätigt. Muster gibt es auf den Seiten der Bürgerämter.
Termin beim Bürgeramt
In den meisten Städten meldest du dich mit Termin im Bürgeramt an, je nach Ort heißt es auch Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. Mitbringen musst du:
- deinen Personalausweis oder Reisepass und, falls vorhanden, deinen Aufenthaltstitel,
- die Wohnungsgeberbestätigung,
- das ausgefüllte Anmeldeformular, falls deine Stadt es verlangt.
Die Anmeldung vor Ort kostet in der Regel nichts. Ziehst du mit deinem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und euren Kindern gemeinsam ein, reicht ein gemeinsames Formular, und eine Person kann alle anmelden (§ 23 BMG). Kannst du nicht selbst hin, darf in vielen Städten jemand anders mit Vollmacht für dich gehen.
In großen Städten sind Termine oft knapp. Buch deshalb sofort, wenn das Einzugsdatum feststeht, und schau regelmäßig nach kurzfristig frei gewordenen Terminen. An der Frist ändert ein voller Kalender nichts.
Online anmelden
Ziehst du innerhalb Deutschlands um, kannst du dich vielerorts online anmelden, mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Laut der Stadt Hamburg, die den Dienst betreibt, bieten ihn inzwischen über 2.500 Meldebehörden an. Du brauchst dafür:
- einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN,
- ein BundID-Konto,
- ein Smartphone mit NFC oder einen Kartenleser und die AusweisApp,
- bei einer Mietwohnung die Wohnungsgeberbestätigung als Upload.
Wer den Dienst nutzen darf, regelt jede Stadt selbst. In Berlin etwa steht er Deutschen und EU-Bürgern offen. Die Behörde prüft deine Angaben, danach lädst du die Meldebestätigung herunter und aktualisierst die Adresse auf dem Chip deines Ausweises. Der Aufkleber für den Ausweis kommt per Post. Online ist die Anmeldung kostenlos.
Kommst du aus dem Ausland und meldest dich zum ersten Mal in Deutschland an, geht das nicht online. Dann führt der Weg ins Bürgeramt.
Was nach der Anmeldung kommt
Mit der Meldebestätigung in der Hand ist der Behördengang erledigt. Für dich geht es jetzt erst los:
Steuer-ID. Meldest du dich zum ersten Mal in Deutschland an, gibt die Meldebehörde deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Das schickt dir deine Steuer-Identifikationsnummer per Brief, meist innerhalb von vier bis acht Wochen. Dein Arbeitgeber braucht sie für die Lohnabrechnung. Kommt nach drei Monaten nichts, kannst du sie beim BZSt anfordern. Wichtig: Dein Name muss am Briefkasten stehen.
Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung fällt ein Beitrag an, aktuell 18,36 Euro im Monat, egal wie viele Leute dort wohnen. Die Meldebehörde übermittelt deine neue Adresse an den Beitragsservice. Zahlst du schon, teilst du nur die neue Adresse mit, deine Beitragsnummer ziehst du mit um. Zahlt in der Wohnung schon jemand, gib dessen Beitragsnummer an, dann zahlst du nicht doppelt. Reagierst du nicht auf das Schreiben des Beitragsservice, meldet er dich rückwirkend zum Einzugsdatum an.
Bank. Gib deiner Bank die neue Adresse durch, damit Karten, PINs und Kontoauszüge dich erreichen. Für ein neues Konto ist die Meldebestätigung oft eines der ersten Dokumente, nach denen gefragt wird.
Versicherungen. Teil jeder Versicherung deine neue Adresse mit. Sonst darf sie dir wichtige Schreiben per Einschreiben an die alte Adresse schicken, und die gelten drei Tage später als zugegangen (§ 13 VVG). Bei der Hausrat- und der Kfz-Versicherung kann sich mit der Adresse auch der Beitrag ändern.
Auto. Hast du ein Auto, musst du die neue Adresse unverzüglich der Zulassungsbehörde melden, damit sie die Zulassungsbescheinigung ändert (§ 15 FZV).
Verträge. Strom, Internet, Handy, Fitnessstudio: Manche ziehen mit, andere darfst du wegen des Umzugs kündigen. Beim Internet etwa gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Wie Kündigungsfristen funktionieren, steht in unserem Beitrag Vertrag kündigen: Fristen, Kündigungsbutton und Textform einfach erklärt.
Eine Umzugsliste, die ihr gemeinsam pflegt
Ein Umzug erzeugt in wenigen Wochen mehr Termine als sonst ein ganzes Jahr: Anmeldung, Wohnungsgeberbestätigung, Adressänderungen, Verträge, die mitziehen oder enden. Am besten schreibst du alles in eine Liste, mit Datum und mit dem Namen der Person, die sich kümmert. Zieht ihr zu zweit, teilt die Liste, damit nicht beide das Gleiche erledigen und der Rest liegen bleibt.
Notenz hält die Verträge, Rechnungen, Versicherungen, Dokumente und Termine deines Haushalts an einem Ort, gemeinsam mit deinem Partner. Leg die Meldebestätigung dort ab, trag die Fristen ein, und Notenz erinnert dich rechtzeitig vorher.