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Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November, Sonderkündigung und SF-Klasse

Oktober 30, 2026

Für viele Autoversicherungen gibt es einen festen Termin im Jahr: Bis zum 30. November muss deine Kündigung beim Versicherer sein, wenn du zum 1. Januar wechseln willst. 2026 fällt dieser Tag auf einen Montag. Hier liest du, welche Fristen gelten, wann du auch mitten im Jahr kündigen kannst und wie dein Auto lückenlos versichert bleibt.

Die Kurzfassung: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Die Kündigung muss rechtzeitig ankommen, eine E-Mail reicht meistens. Den fertigen Brief bekommst du mit unserer Vorlage für die Kündigung der Kfz-Versicherung.

Stichtag 30. November: Entscheidend ist der Eingang

Kfz-Haftpflicht und Kasko kannst du jedes Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Frist beträgt einen Monat. Entspricht dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss deine Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Dann endet der Vertrag am 31. Dezember. Kündigst du nicht, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Es zählt der Zugang, nicht das Absendedatum. Ein Poststempel vom 30. November reicht nicht. In diesem Jahr ist der 30. November ein Montag. In anderen Jahren kann er auf ein Wochenende fallen. Ob dann der folgende Werktag noch reicht, ist bei Kündigungsfristen umstritten. Der Bundesgerichtshof hat das grundsätzlich verneint. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein.

Wenn dein Versicherungsjahr nicht im Januar beginnt

Früher liefen fast alle Kfz-Verträge im Kalenderjahr. Inzwischen legen immer mehr Versicherer andere Stichtage fest. Bei manchen beginnt das Versicherungsjahr an dem Tag, an dem du das Auto angemeldet hast. Hast du es zum 1. Oktober angemeldet, kannst du nur zum 30. September kündigen. Andere Verträge laufen zum Beispiel vom 1. April bis zum 31. März. Die Frist beträgt meist auch hier einen Monat.

Welcher Termin für dich gilt, steht in deinem Versicherungsschein. Verlass dich nicht blind auf den 30. November.

Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schadensfall

Auch unterjährig kannst du in zwei häufigen Fällen kündigen:

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich dein Schutz verbessert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Die Kündigung wirkt frühestens ab dem Tag, an dem der höhere Beitrag gelten würde. Der Versicherer muss dir die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen und dich auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Kommt sein Schreiben erst Ende November oder im Dezember, kannst du also auch nach dem Stichtag noch wechseln.
  • In den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV gilt das auch, wenn der Beitrag wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse oder einer Tarifänderung steigt. Eine Rückstufung deiner SF-Klasse nach einem eigenen Schaden zählt dort nicht dazu.
  • Schadensfall: Nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen. Deine Kündigung muss innerhalb eines Monats nach dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer sein. In der Haftpflicht hast du außerdem einen Monat ab dem Tag, an dem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Du bestimmst, ob die Kündigung sofort oder später wirkt, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird das einen Monat nach Zugang bei dir wirksam.

Auto verkauft oder neues gekauft

Du verkaufst dein Auto: Mit dem Verkauf geht dein Vertrag auf die Käuferin oder den Käufer über (§ 95 VVG). Kündigen kann dann nur die neue Halterin oder der neue Halter, innerhalb eines Monats nach dem Kauf. Meldet sie oder er das Auto mit einer eigenen Versicherung um, gilt das automatisch als Kündigung. Den Verkauf musst du deinem Versicherer unverzüglich melden (§ 97 VVG).

Die Verbraucherzentrale rät, das Auto vor dem Verkauf selbst abzumelden. Dann endet dein Vertrag, und zu viel Gezahltes bekommst du zurück. Verkaufst du es angemeldet, halte die Uhrzeit der Übergabe schriftlich fest und vereinbare im Kaufvertrag, dass das Auto zügig umgemeldet wird. Verursacht die Käuferin oder der Käufer vorher einen Unfall, zahlt dein Versicherer, und du kannst zurückgestuft werden.

Du kaufst ein Auto: Ist der Gebrauchte noch angemeldet, übernimmst du den Vertrag des Verkäufers. Du kannst ihn innerhalb eines Monats nach dem Kauf mit sofortiger Wirkung kündigen. Schließt du eine eigene Versicherung ab und meldest das Auto um, gilt das ebenfalls als Kündigung.

Für jede Zulassung, auch für die Ummeldung auf dich, brauchst du eine eVB-Nummer. Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung, ein Code aus sieben Buchstaben und Ziffern. Du bekommst sie online oder telefonisch beim Versicherer deiner Wahl. Sie kostet nichts und gilt nur für einen einzigen Vorgang.

Was mit deiner SF-Klasse passiert

Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) prägt deinen Beitrag stark. Beim Wechsel wird sie nicht einfach übernommen. Der neue Versicherer fragt beim alten deinen Schadenverlauf ab, also wie lange du ohne Schaden gefahren bist und welche Schäden es gab. Daraus berechnet er deine Einstufung nach seinem eigenen System.

Sondereinstufungen und ein Rabattschutz gelten nur beim bisherigen Versicherer. Wer so etwas hatte, wird beim neuen Anbieter meist schlechter eingestuft. Lass dir vom alten Versicherer schriftlich bestätigen, welchen Schadenverlauf er meldet, und vergleiche das mit dem neuen Angebot.

Ersetzt ein neues Auto dein altes, nimmst du deinen Schadenverlauf mit, auch zu einem anderen Versicherer. Nach den Musterbedingungen des GDV wird er nach einer Pause von höchstens sechs Monaten so übernommen, als hätte es keine Unterbrechung gegeben.

So schreibst du die Kündigung

Für eine ordentliche Kündigung brauchst du keinen Grund. Bei Verträgen, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden, darf der Versicherer in seinen Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Textform heißt: eine lesbare Erklärung, die dich als Absender nennt, auf Papier oder elektronisch (§ 126b BGB). Brief, Fax oder E-Mail genügen also. Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick in die Bedingungen.

Hinein gehören dein Name und deine Anschrift, die Versicherungsnummer, das Kennzeichen und der Termin, zu dem du kündigst. Schreib dazu, dass du hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigst, und bitte um eine Eingangsbestätigung. Wird es knapp, schick den Brief als Einwurf-Einschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Am schnellsten geht es mit unserer Vorlage: Kfz-Versicherung kündigen. Du wählst den Anlass, also Stichtag, Beitragserhöhung oder Schaden, oder meldest einen Verkauf. Dann trägst du deine Daten ein und bekommst einen fertigen Brief. Ein Konto brauchst du dafür nicht. Wie das bei anderen Verträgen läuft, erklärt unser Ratgeber zum Kündigen von Verträgen.

Neuer Vertrag zuerst: So bleibt dein Auto versichert

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, ohne sie wird kein Auto zugelassen. Schließ deshalb zuerst den neuen Vertrag ab und kündige dann den alten. Der neue Schutz sollte genau dort beginnen, wo der alte endet, beim Stichtag also am 1. Januar. Eine Lücke darf es nicht geben.

Für einen reinen Versicherungswechsel brauchst du keine eVB-Nummer. Der neue Versicherer meldet den Wechsel elektronisch an die Zulassungsbehörde, du musst dort nicht hin. Kommt allerdings die Meldung des alten Versicherers über das Ende des Schutzes vor der neuen Bestätigung an, muss die Behörde den Betrieb deines Autos untersagen. Das kostet Gebühren. Frag also nach, ob dein neuer Versicherer den Wechsel gemeldet hat.

Ist die Januarrechnung des neuen Versicherers höher als vereinbart, zahl sie trotzdem vollständig und unter Vorbehalt. So bleibt dein Schutz bestehen, während du die Differenz klärst.

Behalte deinen Stichtag im Blick

Schwierig ist selten die Kündigung selbst, sondern ein Termin, der nur einmal im Jahr kommt. Fotografiere deinen Versicherungsschein, und Notenz liest das Ablaufdatum heraus. Ist sich Notenz unsicher, fragt es nach. Mit Guardian erinnert dich Notenz an das Datum, so früh, wie du es einstellst. Wähle drei Monate vorher, dann bleibt dir vor dem Stichtag genug Zeit. Die ersten 3 Briefe liest Notenz kostenlos. Kostenlos starten. Wann dein Auto zur Hauptuntersuchung muss, erklärt unser Beitrag zur TÜV-Plakette.

Dieser Beitrag beschreibt die allgemeinen Regeln für private Pkw in Deutschland. Er ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Versicherers.

Dein Stichtag steht im Versicherungsschein. Notenz merkt ihn sich für dich.

Verträge, Versicherungen, Rechnungen, Dokumente und Termine deines Haushalts an einem Ort, mit Guardian auch geteilt mit deiner Partnerin oder deinem Partner. Fotografiere deinen Versicherungsschein, Notenz liest das Ablaufdatum heraus und fragt nach, wenn es unsicher ist. Mit Guardian erinnert es dich rechtzeitig, zum Beispiel drei Monate vor dem Ablaufdatum. Die ersten 3 Briefe liest Notenz kostenlos.

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