Was Notare und Rechtsanwälte über digitale Tresore wissen sollten
Juni 28, 2026
Was eine notarielle Beurkundung kann und was nicht
Eine notarielle Beurkundung ist die Grundlage eines soliden Nachlassplans. Sie regelt den rechtlichen Eigentumsuebergang, benennt Testamentsvollstrecker und bildet den Rahmen fuer das Erbschaftsverfahren. Sie ist kein Mechanismus zur Uebertragung von Zugangsdaten.
Wenn die Familie eines Mandanten nach einem Todesfall auf das Online-Banking zugreifen muss, belegt die notarielle Urkunde, wer berechtigt ist. Das Passwort verraet sie nicht. Das Handy entsperrt sie nicht. Den Zwei-Faktor-Authentifizierungscode, auf den das Bankkonto wartet, liefert sie nicht.
Das sind separate Probleme, die ein notarielles Dokument nicht loest.
Verschluesselung bedeutet: Auch der Berater kann den Inhalt nicht einsehen
Eine Frage, die bei rechtlichen Fachleuten haeufig auftaucht: Wenn Sie ein digitales Tool empfehlen, das Mandantendaten speichert, haften Sie dann fuer diese Daten?
Bei einem verschluesselten Tresor mit korrekter Architektur lautet die Antwort: Nein. Notenz speichert alle Tresorinhalte verschluesselt. Die Schluessels werden aus dem Passwort des Eigentuemers abgeleitet. Der Dienst kann nicht lesen, was darin steht. Der Berater, der ihn empfiehlt, auch nicht.
Das ist keine Marketingaussage. Es ist eine Designentscheidung mit rechtlicher Bedeutung. Wer Notenz einem Mandanten empfiehlt, empfiehlt ein System, bei dem der Mandant die vollstaendige Kontrolle behaelt und der Berater keinen Zugang zu den Inhalten hat. Vergleichbar damit, ein Schliessfach zu empfehlen, ohne fuer den Inhalt verantwortlich zu sein.
DSGVO-Konformitaet bei der Empfehlung an Mandanten
Wenn Sie als Teil Ihrer professionellen Beratung einen Datenspeicherdienst empfehlen, ist die DSGVO relevant. Die entscheidende Frage: Verschiebt sich die Verantwortlichkeit als Datenverantwortlicher? Die Antwort hier: Nein.
Wenn ein Mandant ein Konto bei Notenz anlegt, wird er selbst zum Verantwortlichen fuer seinen Tresorinhalt. Der Berater ist in dieser Kette kein Datenverarbeiter. Sie geben eine professionelle Empfehlung, so wie Sie eine bestimmte Bank oder Rechtsform empfehlen wuerden. Sie verarbeiten keine Daten.
Es lohnt sich trotzdem, die eigenen Compliance-Anforderungen zu pruefen, bevor Sie das in Ihre Standardberatung aufnehmen. Aber eine inhaeente DSGVO-Haftung durch die Empfehlung selbst besteht nicht.
Zur Haftungsfrage
Die Haftungsfrage kommt fast immer. Wenn mit dem Tresor etwas schieflaeuft: Ist der Notar, der ihn empfohlen hat, verantwortlich?
Die kurze Antwort: Nein. Sie empfehlen einen Dienst, uebernehmen aber keine Verwahrung der Informationen. Der Mandant kontrolliert den Tresor. Der Mandant waehlt die Empfaenger. Der Mandant legt den Pruefplan fest. Sie sind in keinem rechtlichen Sinne Betreiber oder Verwahrer.
Die bessere Perspektive: Die Empfehlung wegzulassen ist die riskantere Position. Ein Mandant mit notariellem Testament, aber ohne Plan fuer den digitalen Zugang, ist ein Mandant, dessen Familie praktische Huerden ueberwinden muss, obwohl der rechtliche Rahmen stimmt. Das ist eine Luecke in der Beratung.
Digitalen Tresor in jeden Beurkundungstermin integrieren
Die praktische Empfehlung ist einfach. Bei jedem Termin, bei dem Sie ein Testament beurkunden oder Nachlassdokumente pruefen, eine Frage ergaenzen: Hat der Mandant einen Plan fuer den digitalen Zugang? Falls nicht, weisen Sie auf einen Dienst hin, der das loest.
Digitaler Zugang ist der Teil der Nachlassplanung, den Papier nicht abdeckt. Ihn in Ihren Prozess aufzunehmen schliesst die haeufigste praktische Luecke.
Als Notar oder Anwalt mit Notenz zusammenarbeiten
Das Berater-Partnerprogramm ermoeglicht Notaren und Rechtsanwaelten, Guardian-Tresor-Konten direkt fuer Mandanten einzurichten. Kein technisches Wissen erforderlich. Der Mandant verwaltet seinen eigenen Tresor.
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