Wie Nachlassplaner ihren Mandanten helfen, digitale Vermögenswerte zu schützen
Juni 28, 2026
Was digitale Vermoegenswerte wirklich sind
Die meisten Nachlassplaner haben einen klaren Ablauf fuer physische Werte: Immobilien, Investmentkonten, Altersvorsorge, persoenliche Gegenstaende. Digitale Vermoegenswerte sind anders, weil sie im klassischen rechtlichen Sinne keine "Vermoegenswerte" sind. Sie sind Zugangspunkte.
Online-Banking ist ein digitaler Vermoegenswert. Ebenso der Passwort-Manager, der die Zugangsdaten fuer alles andere enthaelt. Das E-Mail-Konto, an das alle Finanzinstitute ihre Benachrichtigungen schicken. Investmentplattformen. Kryptowaehrungen. Gehaltsabrechnungsportale. Die Liste ist laenger, als die meisten Mandanten erwarten, wenn sie sie tatsaechlich aufstellen.
Warum ein Testament das Zugangsproblem nicht loest
Ein Testament uebertraegt das rechtliche Eigentum. Es uebertraegt kein Passwort.
Wenn die Familie eines Mandanten nach einem Todesfall auf das Online-Banking zugreifen muss, belegt das notarielle Testament, wer berechtigt ist. Das Passwort verraet es nicht. Das Handy entsperrt es nicht. Den Zwei-Faktor-Authentifizierungscode, auf den das Bankkonto wartet, liefert es nicht.
Die Zugangsdaten selbst sind rechtlich nicht uebertragbar. Das ist die Luecke.
Was ein automatisches Pruefsystem eigentlich macht
Das Prinzip ist einfach. Ein automatisches Pruefsystem fragt den Nutzer regelmaessig an. Solange der Nutzer antwortet, passiert nichts. Hoert er auf zu antworten, fuehrt das System eine vorab festgelegte Aktion aus.
Im Kontext der digitalen Nachlassplanung bedeutet das: Der Tresor wird an die festgelegten Empfaenger zugestellt. Der Tresor ist verschluesselt und bleibt privat, solange der Eigentuemer aktiv ist. Sobald er nicht mehr antwortet, werden die Zugangsinformationen an die gewahlten Personen uebermittelt.
Das ist kein makabres Konzept. Es ist das gleiche Prinzip wie ein zeitgesteuerter Zustelldienst, angewendet auf Informationssicherheit.
Wie Sie das in die Mandantenberatung einbringen
Die meisten Mandanten werden darueber noch nicht nachgedacht haben. Sie haben ein Testament, haben Beguenstigte eingetragen, und gehen davon aus, dass das ausreicht. Tut es nicht.
Der richtige Moment, das Thema anzusprechen, ist jedes Gespraech, in dem Sie Kontoinhaberschaft oder Beguenstigte durchgehen. Stellen Sie eine einfache Frage: Wenn Ihnen heute etwas passieren wuerde, koennten Ihre Angehoerigen morgen frueh auf Ihre Online-Konten zugreifen? Nicht rechtlich. Praktisch.
Die Antwort ist fast immer: Nein.
Von dort aus geht es um die Luecke zwischen rechtlichem Anspruch und praktischem Zugang. Ein verschluesselter Tresor mit automatischem Pruefsystem schliesst diese Luecke. Sie verkaufen kein Produkt. Sie identifizieren ein Risiko, das die meisten Nachlassplanungen vollstaendig ignorieren.
Was Berater empfehlen koennen
Es gibt speziell entwickelte Werkzeuge dafuer. Notenz ist eines davon. Mandanten koennen einen verschluesselten Tresor anlegen, vertrauenswuerdige Empfaenger auswaehlen und einen Pruefplan festlegen. Wenn sie aufhoeren zu antworten, wird der Tresor automatisch zugestellt. Berater koennen das als Teil ihres standardmaessigen Mandanten-Onboardings empfehlen, ohne technischen Aufwand auf ihrer Seite.
Nach deutschem Recht regelt das Testament die Erbfolge von Vermoegenswerten. Den digitalen Zugang regelt es nicht. Nachlassplanungen, die das nicht beruecksichtigen, werden in der Praxis scheitern, auch wenn sie rechtlich einwandfrei sind. Das ist die fehlende Ebene.
Als Berater mit Notenz zusammenarbeiten
Das Berater-Partnerprogramm ermoeglicht es Ihnen, Guardian-Tresore direkt fuer Mandanten einzurichten. Kein technisches Wissen erforderlich. Abrechnung pro Mandant, nicht pro Nutzer.
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