Widerrufsfrist-Rechner: Wann endet deine 14-Tage-Frist?
Hast du online, am Telefon oder an der Haustür etwas gekauft oder einen Vertrag abgeschlossen, kannst du meist 14 Tage lang ohne Grund widerrufen. Gib ein, was du gekauft hast und wann es ankam, und der Rechner zeigt dir den letzten Tag, mit Wochenenden und Feiertagen in deinem Bundesland. Das Tool ist kostenlos, braucht kein Konto und speichert nichts.
Die Rechnung läuft in deinem Browser. Wir speichern nichts von dem, was du eingibst.
Dein Kauf
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Im Laden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob du umtauschen kannst, entscheidet der Händler. Frag nach seinen Umtauschregeln.
Wir haben nur bundesweite Feiertage berücksichtigt. Wähl dein Bundesland für ein genaues Ergebnis.
Rechtzeitig abschicken reicht. Heb einen Nachweis auf, z. B. die E-Mail, den Einlieferungsbeleg oder die Bestätigung vom Button „Vertrag widerrufen“.
Quelle: § 355 Abs. 1 Satz 5 BGB
Kein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel bei
- Maßanfertigungen und personalisierten Waren
- Lebensmitteln, die schnell verderben
- versiegelten Hygieneartikeln, wenn du das Siegel geöffnet hast
- versiegelten CDs, DVDs oder Software, wenn du das Siegel geöffnet hast
- Tickets und Hotelbuchungen für einen festen Termin
- einzelnen Zeitungen und Zeitschriften (Abos ausgenommen)
Quelle: § 312g Abs. 2 BGB
Keine Rechtsberatung. Der Rechner gilt für Verträge zwischen dir als Verbraucher und einem Unternehmen. Für Versicherungen und Kredite gelten eigene Regeln. Wenn dir etwas komisch vorkommt, hilft dir die Verbraucherzentrale.
So rechnet der Widerrufsfrist-Rechner
- 14 Tage, gezählt ab dem Tag nach der Lieferung oder dem Vertragsschluss.
- Bei Waren zählt die Lieferung, bei mehreren Paketen das letzte, beim Abo für Waren das erste.
- Bei Dienstleistungen, Energie und Downloads zählt der Vertragsschluss.
- Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
- Ohne Belehrung höchstens 12 Monate und 14 Tage.
Quellen: §§ 355, 356 Abs. 2 bis 6, § 356a, § 312g, §§ 187, 188, 193 BGB, Stand 2. November 2026 auf gesetze-im-internet.de.
Widerruf verpasst? Dann rechne deine Kündigungsfrist aus. Zum Kündigungsfrist-Rechner
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerruf?
14 Tage. Bei Waren beginnt die Frist, wenn du die Ware bekommen hast. Bei mehreren Paketen aus einer Bestellung zählt das letzte, bei einem Abo für Waren die erste Lieferung. Bei Dienstleistungen, Strom, Gas und Downloads beginnt sie mit dem Vertragsschluss. Quelle: § 355 Abs. 2 BGB, § 356 Abs. 2 BGB.
Zählt der Tag der Lieferung mit, und was ist am Wochenende?
Der Tag der Lieferung zählt nicht mit. Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages danach. Ist das ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag an deinem Ort, endet sie erst am nächsten Werktag. Quelle: § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1, § 193 BGB.
Muss mein Widerruf innerhalb der Frist ankommen?
Nein. Es reicht, wenn du ihn rechtzeitig abschickst. Einen Grund musst du nicht angeben. Heb einen Nachweis auf. Nutzt du im Onlineshop den Button „Vertrag widerrufen“, muss der Händler dir den Eingang mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Quelle: § 355 Abs. 1 BGB, § 356a BGB.
Was gilt, wenn ich keine Widerrufsbelehrung bekommen habe?
Dann beginnt die 14-Tage-Frist gar nicht erst. Dein Widerrufsrecht endet aber spätestens 12 Monate und 14 Tage nach der Lieferung oder dem Vertragsschluss. Quelle: § 356 Abs. 3 und 4 BGB.
Kann ich auch etwas widerrufen, das ich im Laden gekauft habe?
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verträge im Fernabsatz, also online, per Telefon oder Post, und für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, etwa an der Haustür. Im Laden hängt ein Umtausch von den Regeln des Händlers ab. Bei privaten Verkäufern gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Quelle: § 312g Abs. 1 BGB, § 312b, § 312c BGB.
Wann gibt es kein Widerrufsrecht, und wann endet es früher?
Kein Widerrufsrecht hast du zum Beispiel bei Maßanfertigungen, schnell verderblichen Lebensmitteln, geöffneten Hygieneartikeln und Tickets für einen festen Termin. Bei Dienstleistungen endet es früher, wenn die Leistung komplett erbracht ist und du vorher zugestimmt hast, dass sie sofort beginnt. Bei Downloads kann es schon mit dem Beginn des Downloads enden, wenn du zugestimmt und bestätigt hast, dass du dein Recht damit verlierst. Quelle: § 312g Abs. 2 BGB, § 356 Abs. 5 und 6 BGB.
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